Psychologische Praxis Elvira Kröhnert

Dein kleiner Schritt im Jetzt, ist ein großer für Deine Zukunft.

Schweigepflicht

In der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht.

Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Klienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.

Weder die Krankenkasse noch der Hausarzt dürfen sich über die Inhalte der Behandlung erkundigen.

Wenn es erforderlich sein sollte, muss sich der Klient auf alle Fälle zuvor einverstanden erklären, bevor Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Nur, wenn es auch in Ihrem Interesse liegt, dass ich mit jemandem über die Therapie- oder auch Beratungsinhalte spreche und sie dies mir ausdrücklich mitgeteilt haben, werde ich diesbezüglich Kontakt aufnehmen oder mich bei der von Ihnen gewünschten Person oder Institution dazu äußern.